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Kosten & Förderung

Wie viel kostet die Kindertagespflege wirklich? Die gute Nachricht: deutlich weniger, als viele Eltern vermuten. Die öffentliche Förderung übernimmt den Großteil – Eltern zahlen nur einen einkommensabhängigen Beitrag an das Jugendamt. Und der lässt sich anschließend auch noch von der Steuer absetzen.

0 €
Beitrag für Familien
bis 25.000 € Einkommen
0 €
Ab 3 Jahren
komplett beitragsfrei
4.800 €
Steuerlicher Abzug
pro Kind & Jahr (ab 2025)
2. Kind
immer beitragsfrei
(Geschwisterrabatt)

Wie funktioniert die Förderung?

Kindertagespflege ist eine anerkannte öffentliche Betreuungsform nach § 23 SGB VIII. Das Jugendamt zahlt mir als Tagesmutter eine laufende Geldleistung – den sogenannten Kindertagespflegebetrag. Dieser deckt Sachaufwand, meinen Anerkennungsbetrag sowie einen Anteil meiner Sozialversicherung. Eltern beteiligen sich mit einem einkommensabhängigen Beitrag, den sie direkt ans Jugendamt zahlen – nicht an mich.

1
Antrag beim Jugendamt stellen

Sie beantragen die Förderung beim Jugendamt Ihrer Wohnsitzgemeinde – das ist entscheidend: Maßgeblich ist immer, wo das Kind gemeldet ist, nicht wo die Tagespflegestelle liegt. (→ Neuss oder Kaarst, siehe unten)

2
Förderbescheid & Betreuungsvertrag

Das Jugendamt stellt einen Förderbescheid aus und legt Umfang, Beginn und Ihren Elternbeitrag fest. Außerdem schließen wir gemeinsam unseren Betreuungsvertrag.

3
Jugendamt zahlt Kindertagespflegebetrag

Das Jugendamt überweist mir monatlich die laufende Geldleistung nach KiBiz NRW. Als Eltern sehen Sie diesen Betrag nicht – er fließt direkt an mich.

4
Sie zahlen Ihren Elternbeitrag ans Jugendamt

Sie zahlen den einkommensabhängigen Beitrag per Lastschrift ans Jugendamt. Dieser Betrag ist steuerlich absetzbar (→ § 10 EStG).

Gut zu wissen: Der Elternbeitrag geht ans Jugendamt – nicht an mich. Bei gültigem Förderbescheid entstehen Ihnen mir gegenüber keine weiteren Kosten.

Elternbeiträge in Neuss Stadt Neuss

Der Elternbeitrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen des Haushalts und dem Alter Ihres Kindes. Die folgende Tabelle gilt für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Neuss bei bis zu 45 Betreuungsstunden pro Woche (Stand: KiBiz-Jahr 2025/2026).

Jahreseinkommen (Haushalt) U2
unter 2 Jahre
Ü2
2 bis 3 Jahre
Ü3
ab 3 Jahren
bis 25.000 € 0 € 0 € 0 €
bis 35.000 € 58 € 34 € 0 €
bis 45.000 € 115 € 67 € 0 €
bis 55.000 € 173 € 101 € 0 €
bis 65.000 € 230 € 135 € 0 €
bis 75.000 € 288 € 168 € 0 €
bis 85.000 € 345 € 202 € 0 €
bis 95.000 € 403 € 236 € 0 €
bis 105.000 € 460 € 269 € 0 €
über 105.000 €518 € 303 € 0 €

Monatliche Beträge bei bis zu 45 Std./Wo. · Quelle: Jugendamt Neuss · Bitte beim Jugendamt die jeweils aktuell gültigen Beträge bestätigen lassen.

Ab dem 3. Geburtstag ist die Kindertagespflege in NRW beitragsfrei. Das gilt unabhängig vom Haushaltseinkommen – für bis zu 45 Stunden Betreuung pro Woche.

Geschwisterrabatt

Pro Familie wird stets nur für ein Kind ein Elternbeitrag erhoben – das zweite (und jedes weitere) Kind ist automatisch beitragsfrei. Die Regelung greift, sobald zwei Kinder gleichzeitig in geförderter Betreuung sind.

🏙️ Stadt Neuss

Es wird nur für das Kind mit dem höheren Beitrag gezahlt – das günstigere Kind ist kostenlos. Ist eines der Kinder bereits 3 Jahre alt (und damit beitragsfrei), entfällt der Beitrag auch für das jüngere Geschwisterkind.

🏘️ Kaarst & Rhein-Kreis

Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie betreut, entfällt der Beitrag ab dem zweiten Kind vollständig – unabhängig vom Alter oder der Beitragshöhe der Kinder.

Praktisches Beispiel: Ihr ältestes Kind wird im Herbst 3 Jahre alt und ist dann beitragsfrei. Ab diesem Moment zahlen Sie auch für Ihr jüngeres Kind (U2 oder Ü2) keinen Elternbeitrag mehr – der Geschwisterrabatt greift automatisch.

Ich wohne in Kaarst – was gilt für mich?

Kinder aus Kaarst sind bei mir herzlich willkommen. Zuständig für Förderbescheid und Elternbeitrag ist dann das Jugendamt Kaarst – Kaarst hat eine eigene Beitragssatzung, die jährlich zum 1. August angepasst wird.

Die Grundprinzipien sind dieselben wie in Neuss: einkommensabhängiger Beitrag, Geschwisterrabatt ab dem zweiten Kind, Beitragsfreiheit ab 3 Jahren. Die konkreten Beträge erfragen Sie am besten direkt beim Jugendamt Kaarst.

Kontakt Jugendamt Kaarst: Alle Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite der Stadt Kaarst zur Kindertagespflege.

Steuervorteil nach § 10 EStG NEU AB 2025

Seit dem 1. Januar 2025 können Eltern 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen – darunter fallen ausdrücklich auch Elternbeiträge für eine Tagesmutter. Der Höchstbetrag wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 auf 4.800 € pro Kind und Jahr angehoben.

Bis 2024

⅔ der Kosten (66,7 %) absetzbar, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr.

Ab 2025

80 % der Kosten absetzbar, maximal 4.800 € pro Kind und Jahr. +800 € mehr abzugsfähig.

Rechenbeispiel – Familie in Neuss, 1 Kind (U2), Haushaltseinkommen 55.000 €

Monatlicher Elternbeitrag 173 €
Jahresbeitrag 2.076 €
Davon absetzbar (80 %) 1.661 €
Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 30 %) ≈ 498 €/Jahr
Effektive Kosten nach Steuer ≈ 1.578 €/Jahr · ca. 131 €/Monat

Voraussetzung für den Steuerabzug: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen und durch Rechnung oder Förderbescheid belegt sein. Barzahlung wird nicht anerkannt. Den notwendigen Jahresnachweis stellt Ihnen das Jugendamt auf Anfrage aus.

Häufige Fragen

Was gilt als Einkommen für die Beitragsberechnung? +

Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen – in der Regel beider Elternteile zusammen. Das umfasst Einkünfte aus Arbeit, Selbständigkeit, Vermietung und Kapitalerträgen.

Unterhaltszahlungen, Wohngeld und Sozialleistungen werden unterschiedlich behandelt. Beim Antrag erhalten Sie ein genaues Formular, das alle relevanten Einkommensarten aufführt.

Wann und wie wird der Elternbeitrag fällig? +

Der Elternbeitrag wird monatlich zum 1. des Monats fällig und direkt ans Jugendamt gezahlt – in der Regel per SEPA-Lastschrift. Er fällt als monatlicher Pauschalbetrag an, unabhängig davon, ob Ihr Kind einzelne Tage krank war oder Urlaub hatte.

Kann der Beitrag erlassen werden? +

Ja. Bei einem Jahreseinkommen bis 25.000 € ist der Beitrag bereits 0 €. Empfänger von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) oder Wohngeld sind in der Regel vollständig befreit. Bei vorübergehenden finanziellen Notlagen gibt es außerdem die Möglichkeit einer Stundung oder eines Erlasses – sprechen Sie dafür direkt das Jugendamt an.

Was ist, wenn ich keine Jugendamtsförderung beantrage? +

Eine rein private Betreuung ohne Förderbescheid ist möglich – dann vereinbaren wir ein privates Entgelt direkt per Betreuungsvertrag. Auch diese Kosten sind nach § 10 EStG steuerlich absetzbar, sofern Sie per Überweisung zahlen und eine Rechnung erhalten.

Ich empfehle jedoch immer, zunächst den Förderantrag zu stellen. Die Jugendamtsförderung ist für Familien in der Regel deutlich günstiger als eine private Vereinbarung zum Vollkostenpreis.

Ändert sich der Beitrag, wenn mein Kind 2 Jahre alt wird? +

Ja. In der Regel sinkt der Elternbeitrag ab dem 2. Geburtstag Ihres Kindes – das Jugendamt stellt Ihnen dann automatisch einen neuen Bescheid aus. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Kind 3 Jahre alt wird: Ab diesem Zeitpunkt entfällt der Beitrag vollständig.

Fragen zu Kosten und Förderung?

Jede Familie ist anders – gerne erkläre ich Ihnen beim persönlichen Kennenlernen, wie der Förderweg für Sie konkret aussieht, und helfe Ihnen, den ersten Schritt beim Jugendamt zu machen.

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